Wir wollen Ihnen hier eine kurze Hilfestellung bei der Auswahl des richtigen Sicherheitspartners für Ihre Veranstaltung bieten
Rechtliche Grundlagen
Um in Österreich Sicherheitsdienstleistungen anbieten zu dürfen, muss der Anbieter über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen. Obwohl das Sicherheitsgewerbe ein konzessioniertes Gewerbe ist, finden sich am Markt auch genügend Anbieter, die nicht die erforderliche Gewerbeberechtigung vorweisen können.
Die Tätigkeiten der Bewacher sind im § 129 Gewerbeordnung für das Sicherheitsgewerbe (Bewacher und Berufsdetektive) geregelt. Um den Sicherheitsdienst für Veranstaltungen anbieten zu dürfen, muss eine Gewerbe- berechtigung nach § 129 Abs. 4 Punkt 5 vorliegen. Alle anderen Gewerbescheine, wie Organisation von Veranstaltungen oder auch der Berufsdetektiv, berechtigen nicht, Sicherheitsdienstleistungen für Veranstaltungen zu übernehmen. Genauso wenig ist ein Bewacher berechtigt, Personenschutz anzubieten, da dies dem Berufsdetektiv vorbehalten ist. Sie sollten beachten, dass Sie im Schadensfall bei falscher Gewerbeberechtigung auch in die Haftung genommen werden können. Eine Prüfung, ob Ihr Sicherheitsdienstleister über die richtige Gewerbeberechtigung verfügt, ist daher dringend zu empfehlen.
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung in der Höhe zwischen € 2.000.000 und € 5.000.000 für Personen- und Sachschäden ist das von verschiedenen Stellen empfohlene Minimum. Da von der Versicherungswirtschaft das mit Veranstaltungssicherheit verbundene Risiko als besonders hoch eingestuft wird, sind diese Versicherungen sehr kostenintensiv. Die Mindestprämie für die Haftpflichtversicherung beträgt rund € 5.500/Jahr . Für sehr kleine Unternehmen ist dies ein hoher finanzieller Aufwand. Daher wird hier teilweise bewusst eine nicht geeignete Versicherung bzw. eine Unterversicherung in Kauf genommen, oder ganz auf die Haftpflichtversicherung verzichtet. Ohne den richtigen Gewerbeschein ist die Deckungsübernahme durch eine Versicherung ohnehin nicht möglich.
Sozialversicherung
Obwohl es mittlerweile bei allen Anbietern von Sicherheitsdienstleistungen üblich sein sollte, dass Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe zur Sozialversicherung anzumelden sind, finden sich immer wieder Unternehmer, die ihre Mitarbeiter über Werkverträge abrechnen, oder gar nicht anmelden. Natürlich verschaffen sich diese Anbieter damit einen großen Vorteil im Wettbewerb. Zum einen werden keine DG-Beiträge (SV, DB, DZ, Behindertenausgleichstaxe, U‑Bahnsteuer,..) kalkuliert (rund 30% der Bruttolohnsumme), zum anderen ist die Bereitschaft vieler Mitarbeiter zu diesen für sie „günstigen“ Bedingungen zu arbeiten größer. Wie in der Baubranche wird es jedoch über kurz oder lang auch in der Veranstaltungsbranche zur Haftung des Auftraggebers für Sozialversicherungsdelikte des Subunternehmers kommen. Darüber hinaus sind seit dem Jahr 2005 eine Reihe von Strafgesetzen in Kraft getreten, die auch eine strafrechtliche Verfolgung derartiger Delikte ermöglichen. Eine strafrechtliche Verantwortung als Beitrags- oder Bestimmungstäter ist in diesem Zusammenhang für jeden Auftraggeber denkbar. Sorgfalt bei der Auswahl eines seriösen Anbieters ist daher sehr wichtig.
Personal
Der Kollektivvertrag beträgt derzeit für im Bewachungsgewerbe angemeldete Mitarbeiter (Stand 2018) € 8,90 brutto, für Mitarbeiter im Veranstaltungssicherheitsbereich € 8,17 brutto (zum Vergleich: der Kollektivvertragslohn für Reinigungskräfte beträgt € 8,68 brutto). Stundenpreise von rund € 13,50 ermöglichen unter Einhaltung der rechtlichen und sozial- versicherungsrechtlichen Auflagen maximal die Bezahlung des Kollektivvertragslohnes, da vom verbleibenden Anteil auch noch Haft- und Rechtschutzversicherung, sowie Gemeinkosten abzuziehen sind. Finanziert werden sollte auch noch die Ausbildung der Mitarbeiter, die bei den oben genannten Stundenpreisen leider meist auf der Strecke bleiben muss. Eine angemessene Entlohnung der Mitarbeiter bedingt nicht nur einen besseren Ausbildungsstand, sondern auch geringere Fluktuation und somit größere Erfahrung.
Angebotserstellung
Keine Veranstaltung ist wie die andere – Veranstaltungsabläufe sind nicht identisch. Daher ist in der Planung für Veranstaltungssicherheit viel Sorgfalt und Erfahrung nötig. Seriöse Anbieter erkennen Sie daran, dass diese Ihnen nicht einfach ein unkommentiertes Angebot auf Ihre Anfrage schicken, sondern sich immer auch die Veranstaltungslocation vor Ort ansehen und Ihnen erst dann einen verbindlichen Kostenvoranschlag erstellen werden. Ohne diese Begehung vor Ort kann kein seriöses Angebot gelegt werden.
Referenzen
Um zu erfahren, ob ein Anbieter auch über die notwendige Erfahrung für die Abwicklung Ihrer Veranstaltung verfügt, ist ein Blick in die Referenzliste des potenziellen Auftragnehmers unerlässlich. Da im Veranstaltungssicherheitsbereich zu einem sehr großen Anteil öffentliche Veranstaltungen betreut werden, über die u. a. in den Medien berichtet wird, ist bei Firmen, die im Referenzteil den Hinweis geben, „aus Diskretionsgründen werden keine Referenzen genannt“, anzunehmen, dass die nötigen Referenzen fehlen.
Je nach Art der geplanten Veranstaltung sollten Sie beim potenziellen Auftragnehmer auch darauf achten, welche Referenzveranstaltungen von diesem schon betreut wurden. Sind auf der Referenzseite nur Schulbälle bzw. Erfahrungen in der Diskothekensicherheit zu finden, dann wird dieses Unternehmen eher nicht die richtige Wahl für eine Großveranstaltung sein.
Weiters ist es entscheidend nachzufragen, ob das Unternehmen bei der angegebenen Referenz hauptverantwortlich tätig war, oder als Subunternehmer nur einen kleinen Teilbereich betreut hat. Sehr oft werden Referenzen großer Veranstaltungen genannt, auf Nachfrage stellt sich jedoch heraus, dass nur ein oder zwei Mitarbeiter dieses Unternehmens tatsächlich vor Ort waren. Ein Rückschluss auf die Fähigkeit große Veranstaltungen zu planen und organisieren ist aus einer derartigen Referenz natürlich nicht abzuleiten.
Ein weiterer Hinweis auf Kundenzufriedenheit ist auch die wiederholte Betreuung von Veranstaltungen. Sollten Sie sich bei der Wahl Ihres Sicherheitspartners nicht sicher sein, so empfiehlt es sich durchaus, um Referenzkunden ähnlicher Veranstaltungen zu bitten und bei diesen nachzufragen.
Ausrüstung
Funkgeräte sind bei Veranstaltungen unerlässlich – ohne Kommunikation kein effektives Arbeiten und kein rasches Reagieren. Um verständlich über Funk kommunizieren zu können, sind Betriebsfunkgeräte mit Headsets erforderlich. Da die Anschaffungskosten für professionelle Betriebsfunkgeräte sehr hoch sind, gehören sie leider immer noch nicht zum Standardkommunikationsmittel von Sicherheitsdienstleistern.
Je größer bzw. bedeutender Ihre Veranstaltung werden soll, umso mehr sollten Sie auf einen erfahrenen Partner vertrauen, da Fehler immer auch auf den Veranstalter zurückfallen und negative PR mit sich bringen können.