Wir wol­len Ihnen hier eine kur­ze Hil­fe­stel­lung bei der Aus­wahl des rich­ti­gen Sicher­heits­part­ners für Ihre Ver­an­stal­tung bieten

Rechtliche Grundlagen

Um in Öster­reich Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen anbie­ten zu dür­fen, muss der Anbie­ter über eine ent­spre­chen­de Gewer­be­be­rech­ti­gung ver­fü­gen. Obwohl das Sicher­heits­ge­wer­be ein kon­zes­sio­nier­tes Gewer­be ist, fin­den sich am Markt auch genü­gend Anbie­ter, die nicht die erfor­der­li­che Gewer­be­be­rech­ti­gung vor­wei­sen können.
Die Tätig­kei­ten der Bewa­cher sind im § 129 Gewer­be­ord­nung für das Sicher­heits­ge­wer­be (Bewa­cher und Berufs­de­tek­ti­ve) gere­gelt. Um den Sicher­heits­dienst für Ver­an­stal­tun­gen anbie­ten zu dür­fen, muss eine Gewer­be- berech­ti­gung nach § 129 Abs. 4 Punkt 5 vor­lie­gen. Alle ande­ren Gewer­be­schei­ne, wie Orga­ni­sa­ti­on von Ver­an­stal­tun­gen oder auch der Berufs­de­tek­tiv, berech­ti­gen nicht, Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen für Ver­an­stal­tun­gen zu über­neh­men. Genau­so wenig ist ein Bewa­cher berech­tigt, Per­so­nen­schutz anzu­bie­ten, da dies dem Berufs­de­tek­tiv vor­be­hal­ten ist. Sie soll­ten beach­ten, dass Sie im Scha­dens­fall bei fal­scher Gewer­be­be­rech­ti­gung auch in die Haf­tung genom­men wer­den kön­nen. Eine Prü­fung, ob Ihr Sicher­heits­dienst­leis­ter über die rich­ti­ge Gewer­be­be­rech­ti­gung ver­fügt, ist daher drin­gend zu empfehlen.

Versicherung

Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Höhe zwi­schen € 2.000.000 und € 5.000.000 für Per­so­nen- und Sach­schä­den ist das von ver­schie­de­nen Stel­len emp­foh­le­ne Mini­mum. Da von der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft das mit Ver­an­stal­tungs­si­cher­heit ver­bun­de­ne Risi­ko als beson­ders hoch ein­ge­stuft wird, sind die­se Ver­si­che­run­gen sehr kos­ten­in­ten­siv. Die Min­dest­prä­mie für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung beträgt rund € 5.500/Jahr . Für sehr klei­ne Unter­neh­men ist dies ein hoher finan­zi­el­ler Auf­wand. Daher wird hier teil­wei­se bewusst eine nicht geeig­ne­te Ver­si­che­rung bzw. eine Unter­ver­si­che­rung in Kauf genom­men, oder ganz auf die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­zich­tet. Ohne den rich­ti­gen Gewer­be­schein ist die Deckungs­über­nah­me durch eine Ver­si­che­rung ohne­hin nicht möglich.

Sozialversicherung

Obwohl es mitt­ler­wei­le bei allen Anbie­tern von Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen üblich sein soll­te, dass Mit­ar­bei­ter im Sicher­heits­ge­wer­be zur Sozi­al­ver­si­che­rung anzu­mel­den sind, fin­den sich immer wie­der Unter­neh­mer, die ihre Mit­ar­bei­ter über Werk­ver­trä­ge abrech­nen, oder gar nicht anmel­den. Natür­lich ver­schaf­fen sich die­se Anbie­ter damit einen gro­ßen Vor­teil im Wett­be­werb. Zum einen wer­den kei­ne DG-Bei­trä­ge (SV, DB, DZ, Behin­der­ten­aus­gleichs­ta­xe, U‑Bahnsteuer,..) kal­ku­liert (rund 30% der Brut­to­lohn­sum­me), zum ande­ren ist die Bereit­schaft vie­ler Mit­ar­bei­ter zu die­sen für sie „güns­ti­gen“ Bedin­gun­gen zu arbei­ten grö­ßer. Wie in der Bau­bran­che wird es jedoch über kurz oder lang auch in der Ver­an­stal­tungs­bran­che zur Haf­tung des Auf­trag­ge­bers für Sozi­al­ver­si­che­rungs­de­lik­te des Sub­un­ter­neh­mers kom­men. Dar­über hin­aus sind seit dem Jahr 2005 eine Rei­he von Straf­ge­set­zen in Kraft getre­ten, die auch eine straf­recht­li­che Ver­fol­gung der­ar­ti­ger Delik­te ermög­li­chen. Eine straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung als Bei­trags- oder Bestim­mungs­tä­ter ist in die­sem Zusam­men­hang für jeden Auf­trag­ge­ber denk­bar. Sorg­falt bei der Aus­wahl eines seriö­sen Anbie­ters ist daher sehr wichtig.

Personal

Der Kol­lek­tiv­ver­trag beträgt der­zeit für im Bewa­chungs­ge­wer­be ange­mel­de­te Mit­ar­bei­ter (Stand 2018) € 8,90 brut­to, für Mit­ar­bei­ter im Ver­an­stal­tungs­si­cher­heits­be­reich € 8,17 brut­to (zum Ver­gleich: der Kol­lek­tiv­ver­trags­lohn für Rei­ni­gungs­kräf­te beträgt € 8,68 brut­to). Stun­den­prei­se von rund € 13,50 ermög­li­chen unter Ein­hal­tung der recht­li­chen und sozi­al- ver­si­che­rungs­recht­li­chen Auf­la­gen maxi­mal die Bezah­lung des Kol­lek­tiv­ver­trags­loh­nes, da vom ver­blei­ben­den Anteil auch noch Haft- und Recht­schutz­ver­si­che­rung, sowie Gemein­kos­ten abzu­zie­hen sind. Finan­ziert wer­den soll­te auch noch die Aus­bil­dung der Mit­ar­bei­ter, die bei den oben genann­ten Stun­den­prei­sen lei­der meist auf der Stre­cke blei­ben muss. Eine ange­mes­se­ne Ent­loh­nung der Mit­ar­bei­ter bedingt nicht nur einen bes­se­ren Aus­bil­dungs­stand, son­dern auch gerin­ge­re Fluk­tua­ti­on und somit grö­ße­re Erfahrung.

Angebotserstellung

Kei­ne Ver­an­stal­tung ist wie die ande­re – Ver­an­stal­tungs­ab­läu­fe sind nicht iden­tisch. Daher ist in der Pla­nung für Ver­an­stal­tungs­si­cher­heit viel Sorg­falt und Erfah­rung nötig. Seriö­se Anbie­ter erken­nen Sie dar­an, dass die­se Ihnen nicht ein­fach ein unkom­men­tier­tes Ange­bot auf Ihre Anfra­ge schi­cken, son­dern sich immer auch die Ver­an­stal­tungs­lo­ca­ti­on vor Ort anse­hen und Ihnen erst dann einen ver­bind­li­chen Kos­ten­vor­anschlag erstel­len wer­den. Ohne die­se Bege­hung vor Ort kann kein seriö­ses Ange­bot gelegt werden.

Referenzen

Um zu erfah­ren, ob ein Anbie­ter auch über die not­wen­di­ge Erfah­rung für die Abwick­lung Ihrer Ver­an­stal­tung ver­fügt, ist ein Blick in die Refe­renz­lis­te des poten­zi­el­len Auf­trag­neh­mers uner­läss­lich. Da im Ver­an­stal­tungs­si­cher­heits­be­reich zu einem sehr gro­ßen Anteil öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen betreut wer­den, über die u. a. in den Medi­en berich­tet wird, ist bei Fir­men, die im Refe­renz­teil den Hin­weis geben, „aus Dis­kre­ti­ons­grün­den wer­den kei­ne Refe­ren­zen genannt“, anzu­neh­men, dass die nöti­gen Refe­ren­zen fehlen.
Je nach Art der geplan­ten Ver­an­stal­tung soll­ten Sie beim poten­zi­el­len Auf­trag­neh­mer auch dar­auf ach­ten, wel­che Refe­renz­ver­an­stal­tun­gen von die­sem schon betreut wur­den. Sind auf der Refe­renz­sei­te nur Schul­bäl­le bzw. Erfah­run­gen in der Dis­ko­the­ken­si­cher­heit zu fin­den, dann wird die­ses Unter­neh­men eher nicht die rich­ti­ge Wahl für eine Groß­ver­an­stal­tung sein.
Wei­ters ist es ent­schei­dend nach­zu­fra­gen, ob das Unter­neh­men bei der ange­ge­be­nen Refe­renz haupt­ver­ant­wort­lich tätig war, oder als Sub­un­ter­neh­mer nur einen klei­nen Teil­be­reich betreut hat. Sehr oft wer­den Refe­ren­zen gro­ßer Ver­an­stal­tun­gen genannt, auf Nach­fra­ge stellt sich jedoch her­aus, dass nur ein oder zwei Mit­ar­bei­ter die­ses Unter­neh­mens tat­säch­lich vor Ort waren. Ein Rück­schluss auf die Fähig­keit gro­ße Ver­an­stal­tun­gen zu pla­nen und orga­ni­sie­ren ist aus einer der­ar­ti­gen Refe­renz natür­lich nicht abzuleiten.
Ein wei­te­rer Hin­weis auf Kun­den­zu­frie­den­heit ist auch die wie­der­hol­te Betreu­ung von Ver­an­stal­tun­gen. Soll­ten Sie sich bei der Wahl Ihres Sicher­heits­part­ners nicht sicher sein, so emp­fiehlt es sich durch­aus, um Refe­renz­kun­den ähn­li­cher Ver­an­stal­tun­gen zu bit­ten und bei die­sen nachzufragen.

Ausrüstung

Funk­ge­rä­te sind bei Ver­an­stal­tun­gen uner­läss­lich – ohne Kom­mu­ni­ka­ti­on kein effek­ti­ves Arbei­ten und kein rasches Reagie­ren. Um ver­ständ­lich über Funk kom­mu­ni­zie­ren zu kön­nen, sind Betriebs­funk­ge­rä­te mit Head­sets erfor­der­lich. Da die Anschaf­fungs­kos­ten für pro­fes­sio­nel­le Betriebs­funk­ge­rä­te sehr hoch sind, gehö­ren sie lei­der immer noch nicht zum Stan­dard­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel von Sicherheitsdienstleistern.

Je grö­ßer bzw. bedeu­ten­der Ihre Ver­an­stal­tung wer­den soll, umso mehr soll­ten Sie auf einen erfah­re­nen Part­ner ver­trau­en, da Feh­ler immer auch auf den Ver­an­stal­ter zurück­fal­len und nega­ti­ve PR mit sich brin­gen können.